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ArbG Gelsenkirchen, 28.01.2015 - 3 BV 36/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 28.01.2015 - 3 BV 36/14
- LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
- BAG - 7 ABN 71/15 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem …
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 28.01.2015 - 3 BV 36/14 - wird zurückgewiesen.Die Antragsteller beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 28.01.2015 - 3 BV 36/14 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, a) an die Antragsteller 3.300,10 Euro gemäß deren Kostenrechnung vom 05.06.2014 - Az.: 157/14 - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2014 zu zahlen sowie.